Aufgrund der weiteren Ausbreitung des hochansteckenden Coronavirus hat die koreanische Regierung beschlossen, dass alle Ausländer bei der Einreise nach Korea eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen müssen.
1. Einreise per Flugzeug
ㅇ Für ausländische Personen, die ab dem 08.01.2021 um 0 Uhr (KST) nach Korea einreisen.
ㅇ Einzureichende Bescheinigung: Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (auf Englisch/Koreanisch), die innerhalb von 72 Stunden vor Abflug ausgestellt wurde. Die Bescheinigung muss zunächst vor dem Einsteigen ins Flugzeug der Fluggesellschaft vorgelegt werden und dann bei der Einreise nach Korea während der Quarantäne-Überprüfung eingereicht werden.
2. Einreise per Schiff
ㅇ Für ausländische Personen, die ab dem 15.01.2021 um 0 Uhr (KST) nach Korea einreisen
ㅇ Einzureichende Bescheinigung: Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (auf Englisch/Koreanisch), die innerhalb von 72 Stunden vor der Abfahrt ausgestellt wurde. Die Bescheinigung muss bei der Einreise nach Korea während der Quarantäne-Überprüfung eingereicht werden.