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Notice Hinweis zur Verlängerung der befristete Aussetzung der K-ETA bis zum 31. Dezember 2025

DATE
2024-12-20

Die befristete Aussetzung der elektronische Reisegenehmigung K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin gelten.


Die befristete Aussetzung ist Teil der Unterstützung zur Wiederbelebung der Tourismusbranche im Zusammenhang mit der Kampagne der südkoreanischen Regierung "Visit Korea Year (2023-2024)".


Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

www.k-eta.go.kr/portal/apply/index.do?locale=EN


Die Befreiung von der Regelung kann im Antragsverfahren individuell überprüft werden.

* Staatsangehörige aus Deutschland sind von der Regelung befreit. (bis  zum 31.Dezember 2025) 


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