Aktueller Hinweis zur Einreise in die Republik Korea
1. Ab dem 01. April 2020 müssen sich alle Passagiere sofort nach der Einreise in eine 14-tägige häusliche oder stationäre Quarantäne begeben. Falls kein Wohnsitz vorhanden ist, wird eine kostenpflichtige - ca. 2.100.000 KRW/14 Tage - Quarantäne-Unterkunft zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme gilt für alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität oder der Dauer ihres Aufenthaltes.
2. Ausnahmen sind für kurzfristige Aufenthalte für folgende Personengruppen bzw. Visumkategorien vorgesehen:
- A 1 (Diplomaten), A 2 (Offizielle), A3 (SOFA oder Fulbright Abkommen u.a.)
- Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land besuchen und bei der Einreise eine Bescheinigung "Isolation Exemption Certificate" mit sich führen. Der Antrag für "Isolation Exemption Certificate" muss vor Reiseantritt bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Korea im Herkunftsland gestellt werden.
* Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verlangt die Republik Korea seit dem 1. April 2020 eine obligatorische 14-tägige Selbstquarantäne für alle Reisenden, die entweder an ihrem Wohnort oder in einer von der Regierung festgelegten Isolationseinrichtung nach Korea einreisen. Diese obligatorische Selbstquarantäne gilt für alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, mit Ausnahme der kurzfristigen ausländischen Besucher, denen vor der Reise ein "Isolationsbefreiungszertifikat" ausgestellt wurde.
3. Um das "Isolation Exemption Certificate" zu Ihrem C1-, C3-, C4-, D-8 oder D-9 Visum zu erhalten, muss die sich in Korea befindliche Firma, die Sie aus dringlichen geschäftlichen Gründen nach Korea einlädt, das Zertifikat bei dem Ministry of Trade, Industry and Energy (MOTIE) in Korea beantragen. Dieses Zertifikat wird dann über das MOTIE an das Ministry of Foreign Affairs (MOFA) an die Botschaft der Republik Korea Berlin weitergeleitet. Erst wenn das Zertifikat der Konsularischen Abteilung der Botschaft in Berlin vorliegt, können wir Ihr "Isolation Exemption Certificate" weiterbearbeiten und schließlich genehmigen.
* Sie müssen uns Ihre genaue Ankunftszeit, Linie und Flugnummer mitteilen.
* Die Bescheinigung "Isolation Exemption Certificate" verliert ihre Gültigkeit eine Woche nach dem Tag der Ausstellung.
* Unabhängig von der Bescheinigung "Isolation Exemption Certificate" müssen Sie 14 Tage lang mit Hilfe einer Selftest-App dokumentieren, ob Symptome vorhanden sind. Wir bitten Sie, die App gemäß der Installationsanleitung (s. Anhang) im Voraus zu downloaden und installieren.
* Falls Sie einen Antrag stellen möchten, füllen Sie bitte die Bescheinigung "Isolation Exemption Certificate" aus und senden diese an (visa_ge@mofa.go.kr).
* Wenn die Frist für die Quarantänebefreiung länger als 8 Tage beträgt, muss zwischen dem 5. und 7. Tag nach der Einreise ein zusätzlicher kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt werden. Anschließend muss das negative PCR-Testergebnis spätestens bis zum 8. Tag nach der Einreise bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. (Die Regelung findet Anwendung für Anträge, die ab dem 15. Februar 2021 eingereicht werden.)