Die Regierung der Republik Korea plant nach dem Gegenseitigkeitsprinzip die Umsetzung der Richtlinie zur Unterstützung der Behandlungskosten in Quarantänekrankenhäusern von COVID-19 positiv bestätigten Ausländern wie folgt :
ㅇ Inkrafttreten: für Einreisende ab dem 24.08.2020 00:00
ㅇ Deckungsumfang von Behandlungskosten
- Deutsche Staatsangehörige:
Die Aufenthaltskosten in Quarantänekrankenhäusern werden von der Republik Korea übernommen,
alle andere Kosten, z.B. Behandlungskosten, Essen usw. sind selbst zu tragen!
ㅇ Ab dem 17.08.2020 in die Republik Korea eingereiste AusländerInnen, welche positiv infiziert sind und die geltende COVID-19-Maßnahme verletzt haben unabhängig von den obengenannten Richtlinien alle Kosten selbst zu tragen!