바로가기 메뉴 본문 바로가기 주메뉴 바로가기
Über uns

Mitteilungen

  1. Über uns
  2. Mitteilungen
  • Font Size

Informationen zu der obligatorischen elektronischen Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization)

DATE
2021-08-26

Das System der elektronischen Reisegenehmigung (K-ETA), das seit dem 3. Mai 2021 als Pilotprojekt betrieben wird, wird ab dem 1. September 2021 verpflichtend eingeführt.

 

1. Obligatorische elektronische Reisegenehmigung

  - K-ETA ist ein System, bei dem Personen, die ohne Visum in die Republik Korea einreisen dürfen, im Voraus Ihre persönlichen Daten und Reiseinformationen auf der K-ETA Homepage oder der App hochladen, um eine Reisegenehmigung zu erhalten.

 - Ausländische Personen, die ab dem 1. September 2021 (Mittwoch) visumsfrei nach Korea einreisen dürfen, benötigen für die Einreise eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA). Ohne K-ETA wird der Abflug verwehrt.


Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Mexiko, Nicaragua, Dominikanische Föderation, Barbados, Venezuela, St. Vincent Grenadine, St. Kitsnevis, Malta, Irland, Guyana, Monaco, Vatikan, San Marino, Andorra, Albanien, Slowenien, Guam, Neukaledonien, Palau

 

Griechenland, Niederlande, Dänemark, Deutschland, Lettland, Rumänien, Luxemburg, Litauen, Belgien, Bulgarien, Zypern, Schweden, Spanien, Slowakei, Estland, Österreich, Italien, Tschechien, Kroatien, Portugal, Frankreich, Finnland, Ungarn, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island

 

2. Beantragung

- Sie müssen die Genehmigung mindestens 24 Stunden vor Abflug online entweder über die K-ETA Website (www.k-eta.go.kr) oder die K-ETA App (zu finden unter m.k-eta.go.kr und im App Store) beantragen.  

 

3. Gebühren: 10.000 KRW  

 

4. Gültigkeit: 2 Jahre ab dem Datum der Genehmigung (mehrmalige Einreise möglich) 

 

5. Weitere Informationen finden Sie auf der K-ETA-Website unter www.k-eta.go.kr

- Auf YouTube gibt es außerdem ein Erklärvideo zu der Beantragung, wenn Sie nach "K-ETA" suchen. Es ist in 8 Sprachen einschließlich Deutsch und Englisch verfügbar.


※ Bitte beachten Sie, dass weiterhin die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne besteht. 

loading