Medienanstalten/Journalisten Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-1)
Für journalistische oder medientechnische Tätigkeiten müssen alle Staatsangehörige ein Visum beantragen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
Reisepass (6 Monate gültig)
1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
Entsendungsschreiben der Medienanstalt
Presseausweis
Arbeitsplan in Korea
Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"
Erwerbstätigkeit : Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-4)
für eine vergütete Erwerbstätigkeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
1 Antragsformular Form Nr. 17
1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4.5 cm)
Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
Einladungsschreiben aus Korea oder Entsendungsschreiben von Deutschland*
Vertrag*
Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea "Business Registration Certificate"*
*Original, Kopie oder per E-Mail!
für Künstlervisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
1 Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)
Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
einen Arbeitsvertrag
Business Registration Certificate (Handelsregisterauszug des koreanischen Unternehmens)
Letter of performance recommendationein (Empfehlungsschreiben des Korea Media Rating Board)
einen Konzertplan
ein persönliches Referenzschreiben (Letter of personal reference)
Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
Studentenvisum (D-2)
Antragstellung mit "Certificate of Admission” (Zulassungsbescheid)
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
1 Passbild (Farbfoto 3,5 x 4,5 cm)
Reisepass (mind. 6 Monate gültig
"Certificate of Admission” ´(Zulassungsbescheid) persönlich unterschrieben
Nachweis über die finanzielle Absicherung während des Aufenthaltes (siehe "Certificate of Admission” unter Nr. 8.a. "Student's personal funds"): Stipendiumzusage / aktuelle Kontoauszüge / Bafög / Bürgschaft (Ausweiskopie sowie Nachweis der finanziellen Sicherung des bürgenden Elternteils und Geburtsurkunde des Antragstellers)
Immatrikulations- oder Studentenausweis
Antragstellung mit "Confirmation of Visa Issuance" (Genehmigung für Ausstellung eines D-2 Visums, z.B. "SB-BO-16-123456")
Ab 1. Juli 2016 benötigten einige von Ihnen für das Studentenvisum (D-2) die Genehmigung "Confirmation of Visa Issuance". Die Beantragung sollte Ihre koreanische Hochschule für Sie übernehmen. Die Genehmigung "Confirmation of Visa Issuance" durch Immigration Office dauert etwa 4 Wochen. https://www.visa.go.kr/openPage.do?MENU_ID=10205
ein Antragsformular mit Genehmigungsnummer "Confirmation of Visa Issuance"
Sprachkurs und Praktikum: Aufenthalt länger als 90 Tage (D-4)
Für einen Sprachkurs an einer Universität oder bei der Korea Foundation benötigen Sie folgende Unterlagen:
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
Reisepass (6 Monate gültig)
einen Zulassungsbescheid von der koreanischen Universität mit der Unterschrift des Antragstellers (“Certificate of Admission”)
einen Nachweis darüber, dass der Aufenthalt in Korea finanziell abgesichert ist (aktuelle Kontoauszüge von sich oder den Eltern. Beim letzten Fall zusätzlich ein Erklärungsschreiben, das die finanzielle Absicherung bestätigt, und die Kopie einer Geburtsurkunde, die das Familienverhältnis belegt)
Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
Praktikum an einer Universität oder in einer Organisation in Korea
Für ein unbezahltes Praktikum, das weniger als 90 Tage dauert, benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Wenn das Praktikum länger als 90 Tage dauert, muss ein "Certificate for Confirmation of Visa issuance" beim "Immigration Office" in Korea beantragen.
Visum für ehemalige koreanische Staatsangehörige und ihre Kinder
Ehemalige koreanische Staatsangehörige,die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Kinder können mit diesem Visum bis zu zwei Jahre innerhalb von fünf Jahren sich in Korea aufhalten. Sie benötigen folgende Unterlagen:
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
Reisepass (6 Monate gültig)
1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
deutsche Einbürgerungsurkunde
koreanische Ausbürgerungsurkunde (제적등본)
wenn die Antragsteller Kinder der ehemaligen Koreaner sind: Geburtsurkunde
Seit April 2009 besteht zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland ein Working Holiday Programm (WHP). Im Rahmen dieses Programmes können junge deutsche Staatsangehörige (18-30 Jahre) für ein Jahr nach Korea reisen, um dort Land und Kultur kennen zu lernen. Mit dem WHP-Visum ist es möglich, den Aufenthalt in Korea durch Ferienjobs zu finanzieren. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 12 Monate.
Allgemeine Informationen zum Visum:
Altersanforderungen:Antragsteller müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
Einreise nach Korea:Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen
Der Antrag muss bei einer koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland gestellt werden
Dauer des Aufenthalts: Bis zu 12 Monate (ab dem Einreisedatum)
Arbeitsbedingungen:
Keine zeitliche Begrenzung für Ferienjobs
„Nichteignung“ des Visums für Tätigkeiten s. u.
Anfallende Kosten: Flugkosten, Haftpflicht- und Krankenversicherung, ein Grundbetrag zur Finanzierung des Aufenthalts vor Antritt des ersten Arbeitsverhältnisses
Sprachkurse: Die Teilnahme an koreanischen Sprachkursen ist gestattet
Angehörige: Das Visum gilt nur für den Antragsteller, seine Angehörigen (beispielsweise Ehepartner und Kinder) können nicht mit nach Korea einreisen
„Nichteignung“ des Visums : Junge deutsche Teilnehmer am Working Holiday Programm können in Korea einer einfachen Tätigkeit nachgehen. Ausgenommen sind allerdings folgende Bereiche :
Tätigkeiten, die besondere Qualifikationen erfordern. Beispielsweise Arbeit als Arzt, Anwalt, Professor usw.
Tätigkeiten im Bereich Journalismus, Religiöses, akademischer Research, Ingenieurswesen, Technik
Fremdsprachenlehrer : Wer nach der Ankunft in Korea gerne als Fremdsprachenlehrer arbeiten möchte, muss ein E-2-Visum beantragen
Aus- oder Weiterbildung. Wer primär daran interessiert ist, einer Aus- oder Weiterbildung nachzugehen, bzw. unabhängig von koreanischen Sprachstudien ein akademisches Zeugnis zu erlangen, muss ein Studentenvisum (D-2) beantragen
Hauptberufliche Tätigkeit in Korea. Wessen Hauptinteresse nicht das Reisen in Korea, sondern das Ausüben einer hauptberuflichen Tätigkeit ist, ist vom WHP ausgeschlossen
Tätigkeiten in der Unterhaltungsindustrie (beispielsweise Tänzer, Sänger, Musiker oder Akrobaten) oder sonstige unseriöse Tätigkeiten
Antragsunterlagen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass
Nachweis des Hin- und Rückflugs nach Korea
Finanzierungsnachweis: der Antragsteller muss die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren können (aktuelle Kontoauszüge)
Ausreichender Versicherungsschutz (Deckungssumme jeweils von mindestens 30.000 Euro): Eine in Korea gültige Haftpflicht- und Krankenversicherung (Diese muss u. a. Behandlungskosten im Krankenhaus und, falls erforderlich, die Kosten für eine Rückführung nach Deutschland abdecken)
Bearbeitungsgebühr: 82.80 Euro
Bewerbungsverfahren
Das WHP-Visum kann in einer der koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden
Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen
Nach dem Einreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden oder die Einladung zu einem persönlichen Interview erfolgen. Bitte kalkulieren Sie für diese Eventualität extra Zeit ein
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben