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Visa Information

Visumarten

  1. Visa Information
  2. Visumarten

Visumarten http://www.visa.go.kr    
Antragsformular visakorean.pdf

Medienanstalten/Journalisten Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-1)

  • Für journalistische oder medientechnische Tätigkeiten müssen alle Staatsangehörige ein Visum beantragen.
  • Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
    • Entsendungsschreiben der Medienanstalt
    • Presseausweis
    • Arbeitsplan in Korea
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"

Erwerbstätigkeit : Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-4)

  • für eine vergütete Erwerbstätigkeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
      • 1 Antragsformular Form Nr. 17 
      • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4.5 cm)
      • Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
      • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
      • Einladungsschreiben aus Korea oder Entsendungsschreiben von Deutschland*
      • Vertrag
      • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea "Business Registration Certificate"*
    •  *Original, Kopie oder per E-Mail!

 

  • für Künstlervisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • 1 Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)
    • Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
    • einen Arbeitsvertrag
    • Business Registration Certificate (Handelsregisterauszug des koreanischen Unternehmens)
    • Letter of performance recommendationein (Empfehlungsschreiben des Korea Media Rating Board)
    • einen Konzertplan
    • ein persönliches Referenzschreiben (Letter of personal reference)
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“

Studentenvisum (D-2)

  • Antragstellung mit "Certificate of Admission” (Zulassungsbescheid)
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 x 4,5 cm)
    • Reisepass (mind. 6 Monate gültig
    • "Certificate of Admission” ´(Zulassungsbescheid) persönlich unterschrieben
    • Nachweis über die finanzielle Absicherung während des Aufenthaltes (siehe "Certificate of Admission” unter Nr. 8.a. "Student's personal funds"): Stipendiumzusage / aktuelle Kontoauszüge / Bafög / Bürgschaft (Ausweiskopie sowie Nachweis der finanziellen Sicherung des bürgenden Elternteils und Geburtsurkunde des Antragstellers) 
    • Immatrikulations- oder Studentenausweis 
  • Antragstellung mit  "Confirmation of Visa Issuance" (Genehmigung für Ausstellung eines D-2 Visums, z.B. "SB-BO-16-123456")

    • Ab 1. Juli 2016 benötigten einige von Ihnen für das Studentenvisum (D-2) die Genehmigung "Confirmation of Visa Issuance". Die Beantragung sollte Ihre koreanische Hochschule für Sie übernehmen. Die Genehmigung "Confirmation of Visa Issuance" durch Immigration Office dauert etwa 4 Wochen. https://www.visa.go.kr/openPage.do?MENU_ID=10205
    • ein Antragsformular mit Genehmigungsnummer "Confirmation of Visa Issuance"
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 x 4,5 cm)
    •  Reisepass (mind. 6 Monate gültig)




Sprachkurs und Praktikum: Aufenthalt länger als 90 Tage (D-4)

  • Für einen Sprachkurs an einer Universität oder bei der Korea Foundation benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • einen Zulassungsbescheid von der koreanischen Universität mit der Unterschrift des Antragstellers (“Certificate of Admission”)
    • einen Nachweis darüber, dass der Aufenthalt in Korea finanziell abgesichert ist (aktuelle Kontoauszüge von sich oder den Eltern. Beim letzten Fall zusätzlich ein Erklärungsschreiben, das die finanzielle Absicherung bestätigt, und die Kopie einer Geburtsurkunde, die das Familienverhältnis belegt)
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
  • Praktikum an einer Universität oder in einer Organisation in Korea
    • Für ein unbezahltes Praktikum, das weniger als 90 Tage dauert, benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Wenn das Praktikum länger als 90 Tage dauert, muss ein "Certificate for Confirmation of Visa issuance" beim "Immigration Office" in Korea beantragen.

Visum für ehemalige koreanische Staatsangehörige und ihre Kinder

  • Ehemalige koreanische Staatsangehörige,die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Kinder können mit diesem Visum bis zu zwei Jahre innerhalb von fünf Jahren sich in Korea aufhalten. Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
    • deutsche Einbürgerungsurkunde
    • koreanische Ausbürgerungsurkunde (제적등본)
    • wenn die Antragsteller Kinder der ehemaligen Koreaner sind: Geburtsurkunde
    • Bearbeitungsgebühr: 82.80 Euro

Visum für Working Holiday Programm (H-1) http://www.whic.kr/ger/Main/

  • Seit April 2009 besteht zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland ein Working Holiday Programm (WHP). Im Rahmen dieses Programmes können junge deutsche Staatsangehörige (18-30 Jahre) für ein Jahr nach Korea reisen, um dort Land und Kultur kennen zu lernen. Mit dem WHP-Visum ist es möglich, den Aufenthalt in Korea durch Ferienjobs zu finanzieren. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 12 Monate.
  • Allgemeine Informationen zum Visum:
    • Altersanforderungen:Antragsteller müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
    • Einreise nach Korea:Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen
    • Der Antrag muss bei einer koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland gestellt werden
    • Dauer des Aufenthalts: Bis zu 12 Monate (ab dem Einreisedatum)
    • Arbeitsbedingungen:
      • Keine zeitliche Begrenzung für Ferienjobs
      • „Nichteignung“ des Visums für Tätigkeiten s. u.
    • Anfallende Kosten: Flugkosten, Haftpflicht- und Krankenversicherung, ein Grundbetrag zur Finanzierung des Aufenthalts vor Antritt des ersten Arbeitsverhältnisses
    • Sprachkurse: Die Teilnahme an koreanischen Sprachkursen ist gestattet
    • Angehörige: Das Visum gilt nur für den Antragsteller, seine Angehörigen (beispielsweise Ehepartner und Kinder) können nicht mit nach Korea einreisen
    • „Nichteignung“ des Visums : Junge deutsche Teilnehmer am Working Holiday Programm können in Korea einer einfachen Tätigkeit nachgehen. Ausgenommen sind allerdings folgende Bereiche :
    • Tätigkeiten, die besondere Qualifikationen erfordern. Beispielsweise Arbeit als Arzt, Anwalt, Professor usw.
    • Tätigkeiten im Bereich Journalismus, Religiöses, akademischer Research, Ingenieurswesen, Technik
    • Fremdsprachenlehrer : Wer nach der Ankunft in Korea gerne als Fremdsprachenlehrer arbeiten möchte, muss ein E-2-Visum beantragen
    • Aus- oder Weiterbildung. Wer primär daran interessiert ist, einer Aus- oder Weiterbildung nachzugehen, bzw. unabhängig von koreanischen Sprachstudien ein akademisches Zeugnis zu erlangen, muss ein Studentenvisum (D-2) beantragen
    • Hauptberufliche Tätigkeit in Korea. Wessen Hauptinteresse nicht das Reisen in Korea, sondern das Ausüben einer hauptberuflichen Tätigkeit ist, ist vom WHP ausgeschlossen
    • Tätigkeiten in der Unterhaltungsindustrie (beispielsweise Tänzer, Sänger, Musiker oder Akrobaten) oder sonstige unseriöse Tätigkeiten
  • Antragsunterlagen
    ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
    • einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass
    • Nachweis des Hin- und Rückflugs nach Korea
    • Finanzierungsnachweis: der Antragsteller muss die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren können (aktuelle Kontoauszüge)
    • Ausreichender Versicherungsschutz (Deckungssumme jeweils von mindestens 30.000 Euro): Eine in Korea gültige Haftpflicht- und Krankenversicherung (Diese muss u. a. Behandlungskosten im Krankenhaus und, falls erforderlich, die Kosten für eine Rückführung nach Deutschland abdecken)
    • Bearbeitungsgebühr: 82.80 Euro
  • Bewerbungsverfahren
    • Das WHP-Visum kann in einer der koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden
    • Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen
    • Nach dem Einreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden oder die Einladung zu einem persönlichen Interview erfolgen. Bitte kalkulieren Sie für diese Eventualität extra Zeit ein
    • Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben
    • Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an eine der vier koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland http://overseas.mofa.go.kr/de-de/wpge/m_7236/contents.do