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Allgemeines

  • Die Anträge können entweder persönlich oder per Agentur eingebracht werden. Die Dokumente müssen im Original und in Kopien vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.

  • Das Verfahren bis zur Ausstellung des Visums dauert in der Regel 10 Werktage.

  • Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

  • Für den Parteienverkehr ist unser Büro zu folgenden Zeiten geöffnet : Montag bis Freitag von 9:00-12:00 und 14:00-16:00.

  • Certificate for Confirmation of Visa Issuance: In bestimmten Fällen muss der Einladende (koreanische Firma, Sprachinstitut, Universität usw.) ein Certificate for Confirmation of Visa Issuance in Korea beantragen. Dieser Antrag wird durch das koreanische Justizministerium oder die regionale Ausländerbehörde (Immigration Office) überprüft und entschieden. Wenn die Visumsausstellung zugestimmt wird, erhält der Antragsteller eine Visanummer. Mit dieser Nummer kann ein Visum in Österreich beantragt werden.

  • Zahlungsarten: Bar bei der Antragstellung oder per Überweisung vor der Antragstellung.

  • Eine Zahlung per Bankomat oder Kreditkarte ist nicht möglich.

 Visumgebühren

 Antragsformular zum Herunterladen

 Antragsformular für den Besitzer einer Visa Issuance Number (VIN)

Arten der Visa

Allgemein visumpflichtig sind:

  • Staatsbürger, mit deren Staaten die Republik Korea derzeit kein Visumbefreiungsabkommen geschlossen hat, benötigen ein Visum vor der Einreise.

  • Österreichische Staatsbürger, die länger als 90 Tage in Korea aufhalten möchten oder in Korea eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen ein Visum.

Visum für einen Aufenthalt von kurzer Dauer bis zu 90 Tage: (C-3)

Österreichische Staatsbürger sind gemäß dem Visumbefreiungsabkommen von der C-3-Serie befreit.

Teilnehmer an nicht-erwerbsmäßigen Veranstaltungen: (C-3-1)

Wie z. B. Konferenzen, Sport-, Kunst- od. Kulturveranstaltungen, Wettbewerben oder Auftritten.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • Nachweis über Arbeitstätigkeit (Arbeitsbescheinigung) und ausreichende finanzielle Mittel (Dreimonatige Lohnzettel, Dreimonatige Kontoauszug) in Österreich

  • ein Einladungsschreiben der koreanischen Firma

  • Handelsregisterauszug von der koreanischen Firma

  • Nachweis der Hotelbuchung

  • Nachweis der Flugbuchung (bei der Abholung)

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Besuch für medizinische Behandlung: (C-3-3)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • Nachweis über Arbeitstätigkeit (Arbeitsbescheinigung) und ausreichende finanzielle Mittel (Dreimonatige Lohnzettel, Dreimonatige Kontoauszug) in Österreich

  • Ärztliche Behandlungsnachweise von der medizinischen Einrichtung in Korea

  • Kopie des Registerauszugs der behandelnden medizinischen Einrichtung

  • ein Einladungsschreiben von der medizinischen Einrichtung in Korea

  • Terminbestätigung von der medizinischen Einrichtung in Korea 

  • Nachweis der Hotelbuchung

  • Nachweis der Flugbuchung (bei der Abholung)

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Touristen: (C-3-9)

Für Staatsbürger aus Ländern, mit denen die Republik Korea derzeit kein Visumsbefreiungsabkommen geschlossen hat.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • Nachweis über Arbeitstätigkeit (Arbeitsbescheinigung) und ausreichende finanzielle Mittel (Dreimonatige Lohnzettel, Dreimonatige Kontoauszug) in Österreich 

  • Nachweis der Hotelbuchung

  • Nachweis der Flugbuchung (bei der Abholung)

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

* Falls Sie die Reise nicht selbst finanzieren, melden Sie sich bei uns per E-Mail bevor Sie für das Visum beantragen. 

Visum für Erwerbstätigkeit in Korea bis zu 90 Tage: (C-4)

Für einen Aufenthalt, bei dem eine Erwerbstätigkeit ausgeführt und vergütet wird, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • ein Einladungsschreiben der koreanischen Firma

  • ein Entsendungsschreiben der österreichischen Firma

  • eine Kopie vom Handelsregisterauszug der Firma in Korea

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Für die Veranstaltung von Konzerten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • ein Empfehlungsschreiben des Korea Media Rating Board (Letter of performance recommendation issued by the Korea Media Rating Board)

  • einen Konzertplan

  • ein persönliches Referenzschreiben (Letter of personal reference)

  • einen Arbeitsvertrag

  • eine Kopie vom Handelsregisterauszug der koreanischen Firma

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Studium an einer Universität: (D-2) / Austauschstudenten: (D-2-6)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • eine Kopie von Certificate of Admission von der Universität in Korea (unterschrieben)

  • eine Kopie vom Handelsregisterauszug von der Universität in Korea

  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel

  • Abschlussurkunde (Schule, Bachelor, Master etc.)

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

* Falls Sie die Reise nicht selbst finanzieren, melden Sie sich bei uns per E-Mail bevor Sie für das Visum beantragen. 

Teilnahme an einem koreanischen Sprachkurs an einer Universität oder bei der Korea Foundation mit Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen: (D-4-1)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • einen Zulassungsbescheid von der koreanischen Universität (“Certificate of Admission”, unterschrieben von TeilnehmerInnen)

  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel

  • Abschlussurkunde (Schule, Bachelor, Master etc.)

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Forschungstätigkeit: (E-3)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • ein Nachweis des Studienabschlusses (Master oder Doktor)

  • eine Kopie vom Handelsregisterauszug bzw. ein Nachweisdokument des Institutes

  • einen Arbeitsvertrag bzw. eine Bestätigung der bevorstehende Anstellung

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Antragsteller mit einem Master-Abschluss müssen zusätzlich nachweisen, dass sie mehr als 3 Jahre im Forschungsbereich tätig waren. Antragsteller mit einem Master-Abschluss an einer koreanischen Universität sind davon nicht betroffen.

Visum für Erwerbstätigkeit in Korea mit Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen (Technologie-Instruktion): (E-4)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • eine Kopie des Kaufvertrages

  • ein Entsendungsschreiben der österreichischen Firma

  • ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Ministeriums in Korea

  • eine Kopie vom Handelsregisterauszug der Firma in Korea

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Siehe auch E-Visa!

Visum für ehemalige Koreaner und ihre Kinder: (F-4)

Ehemalige koreanische Staatsbürger sowie ihre Kinder, die nun eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, können sich mit diesem Visum bis zu zwei Jahre in Korea aufhalten. Die Gültigkeit des Visums beträgt 5 Jahre.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel in Österreich oder in Slovenien (gilt für Nicht-ÖsterreicherInnen)

  • Österreichische Einbürgerungsurkunde

  • Koreanischer Ausbürgerungsnachweis (제적등본)

  • wenn die Antragsteller Kinder der ehemaligen Koreaner sind: Geburtsurkunde

  • Visumgebühr: siehe unter  "Visumgebühren"

Visum für Working Holiday: (H-1)

Seit dem 17. September 2012 besteht zwischen der Republik Korea und der Republik Österreich ein Working Holiday Programm (WHP). Im Rahmen dieses Programms können junge österreichische Staatsangehörige (18-30 Lebensjahre) nach Korea reisen, um dort Land und Kultur kennen zu lernen. Mit dem WHP-Visum ist es möglich, den Aufenthalt in Korea durch Ferienjobs zu finanzieren. Ab 1. Dezember 2017 wurde die maximale Aufenthaltsdauer (von 6) auf 12 Monate verlängert.

Allgemeine Informationen zum Visum:

  • Altersanforderungen: Antragsteller müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.

  • Antragstellung: Der Antrag muss bei den folgenden koreanischen Auslandsvertretungen gestellt werden: Botschaft der Republik Korea in Österreich, in China und in Japan / Generalkonsulat in Shanghai und in Hongkong / Ständige Vertretung in Taiwan

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig) und eine Kopie davon

  • Einreise: Die Einreise muss innerhalb von 3 Monate nach Ausstellung des Visums erfolgen.

  • Während der Gültigkeitsdauer des Visums ist die Ein- und Ausreise nach Korea unbegrenzt möglich.

  • Anfallende Kosten: Flugkosten, Haftpflicht- und Krankenversicherung, ein Grundbetrag zur Finanzierung des Aufenthalts vor Antritt des ersten Arbeitsverhältnisses

  • Das Visum gilt ausschließlich für den Antragssteller. Mitbeantragung von Angehörigen ist ausgeschlossen.

  • Sprachkurse: Die Teilnahme an koreanischen Sprachkursen ist gestattet.

  • Arbeitserlaubnis: Eine zusätzliche Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig.

  • Jobben: TeilnehmerInnen am Working Holiday Programm können in Korea einfache Tätigkeiten bzw. Ferienjobs ausüben, jedoch sind folgende Tätigkeiten ausgeschlossen:

  • ① Tätigkeiten, die besondere Qualifikationen erfordern, wie z. B. Arzt, Anwalt, Professor etc.

  • ② Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Ingenieurswesen, Technik, Religion, akademische Forschung, Entertainment, Athletik und Fremdsprachenlehrer (wer nach der Ankunft in Korea als Fremdsprachenlehrer arbeiten möchte, muss ein E-2-Visum beantragen)

  • ③ Hauptberufliche Tätigkeiten bei denen nicht das Reisen, sondern die Arbeit im Verdergrund steht.

  • ④ Tätigkeiten in der Unterhaltungsindustrie bzw. "unseriöse" Tätigkeiten.

  • Bewerbungsverfahren: Das WHP-Visum kann in der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Korea in Österreich beantragt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen. Nach inreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden oder die Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch erfolgen. Bei ausgeschöpfter Quote kann der Antrag zurückgewiesen werden.


Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm)

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

  • Reisepass Kopie

  • Finanzierungsnachweis: Der Antragsteller muss die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren können (aktuelle Kontoauszüge)

  • Plan der Reise bzw. Aktivitäten in Korea (ohne Stichpunkte und kein Timetable)

  • Strafregisterauszug

  • Ausreichender Versicherungsschutz: eine in Korea gültige Haftpflicht- und Krankenversicherung (Diese muss u. a. Behandlungskosten im Krankenhaus und falls erforderlich, die Kosten für eine Rückführung nach Österreich abdecken)

  • Studienblatt und Studienbestätigung oder Abschlussurkunde

  • Nachweis der Flugbuchung

  • Visumgebühr: siehe unter "Visumgebühren"