●Achtung:
○Für das koreanische Visum sind wir berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern.
○Bei Fehlüberweisung oder nach Beginn der Bearbeitung sowie im Falle einer Ablehnung hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Rückerstattung.
○Die Staatsbürger folgender Länder können bei einer koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum für Korea beantragen, wenn sie sich bereits mindestens 2 Jahren in Deutschland aufhalten: China, Philippinen, Indonesien, Bangladesch, Vietnam, Mongolei, Thailand, Pakistan, Sri Lanka, Indien, Myanmar, Nepal, Iran, Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan, Ukraine, Nigeria, Ghana, Ägypten, Peru, Syrien, Sudan, Kosovo, Kuba, Palästina, Irak, Jemen, Afghanistan, Kamerun, Somalia, Gambia und Senegal.
○Die Dauer des Aufenthalts in Deutschland ist durch die Vorlage einer Kopie des ersten deutschen Visums oder der Meldebescheinigung nachzuweisen.