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Visumarten http://www.visa.go.kr  

Terminvereinbarung https://www.g4k.go.kr/en/main.do 

Antragsformular

  • Visa Application Form(Allgemein) pdf파일

  • Visa Application Form(Confirmation of Visa Issuance) pdf파일

  • Visa Application Form(Sample) pdf파일


Seit dem 15. Februar 2019 können die Staatsbürger folgender Länder bei einer koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum für Korea beantragen, wenn sie sich bereits seit mindestens 2 Jahren in Deutschland aufhalten :

☞ China, Philippinen, Indonesien, Bangladesh, Vietnam, Mongolei, Thailand, Pakistan, Sri Lanka, Indien, Myanmar, Nepal, Iran, Usbekistan, Kasachstan, Kirgistan, Ukraine, Nigeria, Ghana, Ägypten, Peru, Iran, Syrien, Sudan, Kosovo, Kuba, Palästina, Irak, Jemen, Afghanistan, Kamerun, Somalia, Gambia und Senegal

Die Dauer des Aufenthalts in Deutschland ist durch die Vorlage der Kopie des ersten deutschen Visums oder des Aufenthaltstitels nachzuweisen.

Medienanstalten/Journalisten Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-1)

Weitere Information
  • Für journalistische oder medientechnische Tätigkeiten müssen alle Staatsangehörige ein Visumbeantragen.
  • Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Entsendungsschreiben der Medienanstalt
    • Presseausweis
    • Arbeitsplan in Korea
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
    • Info Herunterladen pdf file

Geschäftsvisum (C-3-4)

Weitere Information
  • Für ein Geschäftsvisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Einladungsschreiben aus Korea
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • Entsendungsschreiben
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
    • Info Herunterladen pdf file

Touristenvisum (C-3-9)

Weitere Information
  • Für Touristenvisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Arbeits- oder Semesterbescheinigung
    • Finanzierungsnachweis für die Reisekosten (z.B. aktuelle Kontoauszüge)
    • Nachweis des Hin- und Rückflugs und einer Unterkunft in Korea
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"

    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
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Erwerbstätigkeit : Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-4)

Weitere Information
  • Für eine vergütete Erwerbstätigkeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Einladungsschreiben aus Korea
    • Vertrag mit dem Unternehmen in Korea
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • Entsendungsschreiben
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Falls Ausländer in Deutschland)
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
    • Info Herunterladen pdf file
  • Für ein Künstlervisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Empfehlungsschreiben des Korea Media Rating Board (Letter of performance recommendation)
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • ein persönliches Referenzschreiben (Letter of personal reference)
    • einen Arbeitsvertrag
    • einen Konzertplan
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Falls Ausländer in Deutschland)
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
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Studentenvisum (D-2) 

Weitere Information
  • Antragstellung mit „Certificate of Admission“ (Zulassungsbescheid)
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Immatrikulations- oder Studentenausweis
    • „Certificate of Admission“ (Zulassungsbescheid) persönlich unterschrieben
    • Handelsregisterauszug der koreanischen Universität
    • Nachweis über die finanzielle Absicherung während des Aufenthaltes (siehe "Certificate ofAdmission” unter Nr. 8.a. "Student's personal funds"): Stipendiumzusage / aktuelle Kontoauszüge /Bafög / Bürgschaft (Ausweiskopie sowie Nachweis der finanziellen Sicherung des bürgenden Elternteilsund Geburtsurkunde des Antragstellers)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Falls Ausländer in Deutschland)
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
    • Info Herunterladen pdf file
  • Antragstellung mit "Confirmation of Visa Issuance" (Genehmigung für Ausstellungeines D-2 Visums, z.B."SB-BO-16-123456")
  • Ab 1. Juli 2016 benötigten einige von Ihnen für das Studentenvisum (D-2)eine Genehmigung "Confirmationof Visa Issuance". Die Beantragung sollte Ihre koreanische Hochschule für Sie übernehmen. DieGenehmigung "Confirmation of Visa Issuance" durch Immigration Office dauert etwa 4 Wochen.https://www.visa.go.kr/openPage.do?MENU_ID=10205
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Genehmigungsnummer „Confirmation of VisaIssuance“
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Falls Ausländer in Deutschland)
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
    • Info Herunterladen pdf file
  • *Über das Studium in Korea: http://www.studyinkorea.go.kr

Sprachkurs und Praktikum: Aufenthalt länger als 90 Tage (D-4)

Weitere Information
  • Für einen Sprachkurs an einer Universität oder bei der Korea Foundation benötigen Sie folgendeUnterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • „Certificate of Admission“ (Zulassungsbescheid) persönlich unterschrieben
    • Handelsregisterauszug der koreanischen Universität
    • Nachweis über die finanzielle Absicherung während des Aufenthaltes (siehe "Certificate ofAdmission” unter Nr. 8.a. "Student's personal funds"): Stipendiumzusage / aktuelle Kontoauszüge /Bafög / Bürgschaft (Ausweiskopie sowie Nachweis der finanziellen Sicherung des bürgenden Elternteilsund Geburtsurkunde des Antragstellers)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Falls Ausländer in Deutschland)
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
    • Info Herunterladen pdf file
  • Praktikum an einer Universität oder in einer Organisation in Korea
    • Für ein unbezahltes Praktikum, das weniger als 90 Tage dauert, benötigen deutsche Staatsangehörigekein Visum. Wenn das Praktikum länger als 90 Tage dauert, muss die Organisation für den Praktikanten ein "Certificate for Confirmation ofVisa issuance" beim "Immigration Office" in Korea beantragen.

Visum für ehemalige koreanische Staatsangehörige und ihre Kinder (F-4)

Weitere Information
  • Ehemalige koreanische Staatsangehörige,die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Kinderkönnen sich mit diesem Visum bis zu zwei Jahre innerhalb von fünf Jahren in Korea aufhalten. Siebenötigen folgende Unterlagen:
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • deutsche Einbürgerungsurkunde
    • koreanische Ausbürgerungsurkunde (기본증명서/제적등본)
    • Führungszeugnis (zwischen 14-59 Jahre alt)
    • wenn die Antragsteller Kinder der ehemaligen Koreaner sind: Geburtsurkunde
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
    • Info Herunterladen pdf file

Visum für Working Holiday Programm (H-1) http://whic.mofa.go.kr/ger/

Weitere Information
  • Seit April 2009 besteht zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland ein WorkingHoliday Programm (WHP). Im Rahmen dieses Programmes können junge deutsche Staatsangehörige (18-30 Jahre)für ein Jahr nach Korea reisen, um dort Land und Kultur kennen zu lernen. Mit dem WHP-Visum ist esmöglich, den Aufenthalt in Korea durch Ferienjobs zu finanzieren. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt12 Monate.
  • Antragsunterlagen
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Reisepass (6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm, nicht älter als 6 Monaten)
    • Nachweis des Hin- und Rückflugs nach Korea
    • Finanzierungsnachweis : der Antragsteller muss die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren können (aktuelle Kontoauszüge mit mindestens 2,300 Euro, falls es keine Rückflugsticket gibt, soll 500 Euro mehr auf dem Konto sein).
    • Beschreibung von der Motivation und Pläne in Korea.
    • Ausreichender Versicherungsschutz (Deckungssumme jeweils von mindestens 30.000 Euro) : Eine in Korea gültige Haftpflicht- und Krankenversicherung (Diese muss u. a. Behandlungskosten im Krankenhaus und, falls erforderlich, die Kosten für eine Rückführung nach Deutschland abdecken).
    • Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren“
    • Umschlag mit der Adresse, echte Briefmarke im Wert von 4,25 Euro als Einschreiben, falls Rücksendung per Post gewüscht wird.
  • Allgemeine Informationen zum Visum :
  • Altersanforderungen : Antragsteller müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
  • Einreise nach Korea : Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen.
  • Der Antrag muss bei einer koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland gestellt werden.
  • Dauer des Aufenthalts : Bis zu 12 Monate (ab dem Einreisedatum).
  • Arbeitsbedingungen :

    • Keine zeitliche Begrenzung für Ferienjobs
    • „Nichteignung“ des Visums für Tätigkeiten s. u.
  • Anfallende Kosten : Flugkosten, Haftpflicht- und Krankenversicherung, ein Grundbetrag zur Finanzierungdes Aufenthalts vor Antritt des ersten Arbeitsverhältnisses.
  • Sprachkurse : Die Teilnahme an koreanischen Sprachkursen ist gestattet.
  • Angehörige : Das Visum gilt nur für den Antragsteller, seine Angehörigen (beispielsweise Ehepartnerund Kinder) können nicht mit nach Korea einreisen.
  • „Nichteignung“ des Visums : Junge deutsche Teilnehmer am Working Holiday Programm können in Koreaeiner einfachen Tätigkeit nachgehen. Ausgenommen sind allerdings folgende Bereiche :

    • Tätigkeiten, die besondere Qualifikationen erfordern, Beispielsweise Arbeit als Arzt, Anwalt,Professor usw.
    • Tätigkeiten im Bereich Journalismus, Religiöses, akademischer Research, Ingenieurswesen, Technik
  • Fremdsprachenlehrer : Wer nach der Ankunft in Korea gerne als Fremdsprachenlehrer arbeiten möchte,muss ein E-2-Visum beantragen.
  • Aus- oder Weiterbildung. Wer primär daran interessiert ist, einer Aus- oder Weiterbildung nachzugehen,bzw. unabhängig von koreanischen Sprachstudien ein akademisches Zeugnis zu erlangen, muss einStudentenvisum (D-2) beantragen.
  • Hauptberufliche Tätigkeit in Korea : Wessen Hauptinteresse nicht das Reisen in Korea, sondern dasAusüben einer hauptberuflichen Tätigkeit ist, ist vom WHP ausgeschlossen.
  • Tätigkeiten in der Unterhaltungsindustrie (beispielsweise Tänzer, Sänger, Musiker oder Akrobaten) odersonstige unseriöse Tätigkeiten.
  • Bewerbungsverfahren
  • Das WHP-Visum kann in einer der koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden. UnvollständigeUnterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen.
  • Nach dem Einreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden oder die Einladung zueinem persönlichen Interview erfolgen. Bitte kalkulieren Sie für diese Eventualität extra Zeit ein.
  • Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben.
  • Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an eine der vier koreanischenAuslandsvertretungen in Deutschland http://overseas.mofa.go.kr/de-de/wpge/m_7236/contents.do