Nach den neuen Verordnungen der KDCA (Korea Disease Control and Prevention Agency) wird die Quarantänebefreiung Schritt für Schritt auf diejenigen ausgeweitet, die im In- oder Ausland vollständig geimpft wurden. Bitte beachten Sie dazu folgende Informationen:
□ Berechtigte Personen und Zeitpunkt der Quarantänebefreiung
ㅇ Vollständig geimpfte Personen mit in Südkorea registrierter Impfung: ab 21. März
- Personen, die ihre Impfung in Südkorea erhalten haben
- Personen, die im Ausland geimpft wurden und ihren Impfnachweis bereits in Südkorea registriert haben (COOV System)
ㅇ Vollständig geimpfte Personen ohne in Südkorea registrierter Impfung: ab 1. April
- Personen, die im Ausland geimpft wurden und ihren Impfnachweis noch nicht in Südkorea registriert haben (COOV System)
□ Methode zur Anmeldung der vollständigen Impfung
ㅇ Vollständig geimpfte Personen mit in Südkorea registrierter Impfung: Relevante Informationen zum Impfstatus werden automatisch mit dem Quarantine Information Advance Input System (Q-CODE) verknüpft ☞ Kurzbefehl Q-CODE
ㅇ Vollständig geimpfte Personen ohne in Südkorea registrierter Impfung: Relevante Informationen zum Impfstatus müssen direkt in das Q-CODE System eingetragen und, dass die Bescheinigung beigefügt wurde, bestätigt werden ☞ Kurzbefehl Q-CODE
□ Kriterien für die Anerkennung der vollständigen Impfung
ㅇ Die vollständige Impfung wird anerkannt, wenn nach der zweiten Impfung (erste Impfung bei Johnson&Johnson) mit einem von der WHO anerkannten Impfstoffs* mindestens 14 Tage und maximal 180 Tage vergangen sind oder bereits die dritte Impfung erhalten wurde
* BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson&Johnson, Novavax, Sinopharm (Beijing), Sinovac, CoviShield, Covaxin
ㅇ Änderung der Anerkennung von Impfnachweisen für Einreisende bis 17 Jahre
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ab dem 01. Juni 2022 |
ab 18 Jahre |
▶ vollständig geimpft: 2. Impfung(14-180 Tage) oder 3. Impfung |
12 - 17 Jahre |
▶ 2. Impfung nach 14 Tage als "vollständig geimpft" anerkannt |
bis 11 Jahre* |
▶ ausgenommen Kinder bis 11 Jahre bei Begleitung eines vollständig geimpften Elternteils oder Betreuers |
* COVID19-Testpflicht(PCR/Antigen-Schnelltest) vor dem Abflug ab 6 Jahre
□ Weitere Hinweise
ㅇ Die COVID19-Testpflicht* vor der Einreise nach Republik Korea wird aufrechterhalten. (★ Testkriterien Klick)
* Ab dem 23.05.2022: PCR-Testnachweis innerhalb 48 Std. oder Antigen-Schnelltestnachweis innerhalb 24 Std.
ㅇ Derzeit werden vier Länder (Pakistan, Usbekistan, Ukraine und Myanmar) von der Quarantänebefreiung ausgenommen und sind daher trotz vollständiger Impfung zur Quarantäne verpflichtet.
ㅇ Für nicht geimpfte Personen soll ab dem 1. April die telefonische Abfrage zur Feststellung der Kontaktdaten und der Adresse eingestellt werden und die eingeschränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wegfallen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die KDCA.
ㅇ Kontaktinformationen der KDCA
- Telefon: +82-2-2633-1339, +82-2-2163-5945
- Webseite: Call Center | About KDCA : KDCA

