Die Korea Disease Control and Prevention Agency (KDCA) hat mitgeteilt, dass es ab dem 23. Mai 2022 eine Änderung der Kriterien für den negativen COVID-19 Testnachweis vor Abflug nach Südkorea geben wird. Neben einem negativen PCR-Testnachweis innerhalb von 48 Stunden wird ab dem 23.05.2022 auch ein negativer Antigen-Testnachweis innerhalb von 24 Stunden anerkannt.
Weiterhin bestehen bleiben folgende Q-Code Regelungen:
▶Wegfall der Quarantänepflicht bei Einreise für vollständig geimpfte Personen mit Q-CODE ☞ Link(Mitteilung)
▶Q-CODE ☞ Link
▶Korea Disease Control and Prevention Agency (KDCA) ☞ +82-2-2633-1339, +82-2-2163-5945 Link
※ Weitere Informationen zu den COVID19-Testkriterien können Sie der angehängten PDF-Datei entnehmen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige KDCA.
Bis zum 22. Mai 2022 |
Ab dem 23. Mai 2022 |
o Einzureichende Bescheinigung: Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (auf Englisch/Koreanisch), der innerhalb von 48 Stunden (2 Tagen) vor dem Abreisedatum gemacht wurde. |
o Einzureichende Bescheinigung: Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (auf Englisch/Koreanisch), der innerhalb von 48 Stunden (2 Tagen) vor dem Abreisedatum gemacht wurde. o Einzureichende Bescheinigung: Bescheinigung über einen negativen Antigen-Schnelltest (auf Englisch oder Koreanisch), der innerhalb von 24 Stunden (1 Tag) vor dem Abreisedatum gemacht wurde. |


